Natalie

Reiserecht & Fluggastrechte - Ihr Recht auf sorgenfreies Reisen


Reisen soll Erholung, Abenteuer und neue Eindrücke bringen – doch nicht immer läuft alles nach Plan.

Flugausfälle, Verspätungen, Überbuchungen oder mangelhafte Reiseleistungen können den Urlaub oder die Geschäftsreise erheblich beeinträchtigen.

In solchen Fällen stehen Ihnen als Reisender klare gesetzliche Rechte zu. Gerne setze ich diese für Sie durch.

Entschädigung bei Verspätung, Annullierung & Überbuchung


Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall oder Nichtbeförderung.

Als Anwältin für Reiserecht und Fluggastrechte unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht.

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Fluggastrechte: Ihre Ansprüche gegenüber Airlines

Die Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere europaweit. Schon ab einer Flugverspätung von 3 Stunden können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person erhalten – unabhängig vom Ticketpreis.

  • Flugverspätung (ab 3 Stunden)
  • Flugannullierung / Ausfall
  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung
  • Verpasste Anschlussflüge

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf:

  • Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterbringung)
  • Rückzahlung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung
Tipp: Viele Airlines lehnen berechtigte Ansprüche zunächst ab. Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich.

Reiserecht: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Auch Urlauber und Geschäftsreisende genießen im Reiserecht besonderen Schutz. Veranstalter sind verpflichtet, die Reise so durchzuführen, wie sie gebucht wurde. Weicht die Realität ab, haben Sie Anspruch auf eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz.

  • Mängel an Hotel oder Unterkunft (z. B. Baulärm, Hygienemängel, falsche Lage)
  • Ausfall oder Einschränkung von Reiseleistungen (z. B. fehlende Ausflüge, minderwertige Ausstattung)
  • Fehlerhafte Reiseverträge oder falsche Reisebeschreibungen

Warum meine Kanzlei?

Viele Airlines und Reiseveranstalter verweigern zunächst berechtigte Ansprüche oder verzögern Zahlungen. Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich.

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche
  • Direkter Anwalt als Ansprechpartner – keine anonyme Plattform
  • Schnelle und effiziente Anspruchsdurchsetzung
  • Langjährige Erfahrung im Reiserecht & Fluggastrecht

Ihr Kontakt für Reiserecht & Fluggastrechte

Ob Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder Reisemangel – ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.