Fluggastrechte: Ihre Ansprüche gegenüber Airlines
Die Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere europaweit. Schon ab einer Flugverspätung von 3 Stunden können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person erhalten – unabhängig vom Ticketpreis.
- Flugverspätung (ab 3 Stunden)
- Flugannullierung / Ausfall
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung
- Verpasste Anschlussflüge
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf:
- Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterbringung)
- Rückzahlung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung
Reiserecht: Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Auch Urlauber und Geschäftsreisende genießen im Reiserecht besonderen Schutz. Veranstalter sind verpflichtet, die Reise so durchzuführen, wie sie gebucht wurde. Weicht die Realität ab, haben Sie Anspruch auf eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz.
- Mängel an Hotel oder Unterkunft (z. B. Baulärm, Hygienemängel, falsche Lage)
- Ausfall oder Einschränkung von Reiseleistungen (z. B. fehlende Ausflüge, minderwertige Ausstattung)
- Fehlerhafte Reiseverträge oder falsche Reisebeschreibungen
Warum meine Kanzlei?
Viele Airlines und Reiseveranstalter verweigern zunächst berechtigte Ansprüche oder verzögern Zahlungen. Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich.
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche
- Direkter Anwalt als Ansprechpartner – keine anonyme Plattform
- Schnelle und effiziente Anspruchsdurchsetzung
- Langjährige Erfahrung im Reiserecht & Fluggastrecht
Ihr Kontakt für Reiserecht & Fluggastrechte
Ob Flugverspätung, Flugausfall, Überbuchung oder Reisemangel – ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.